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   BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00   

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https://dejure.org/2002,11491
BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00 (https://dejure.org/2002,11491)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2002 - IX R 18/00 (https://dejure.org/2002,11491)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - IX R 18/00 (https://dejure.org/2002,11491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § ... 10e; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 98; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 549; ; BGB § 1612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 21 Abs. 1
    Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung

  • datenbank.nwb.de

    Mietvertrag zwischen Eltern und unterhaltsberechtigtem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Angehörige; Gestaltungsmissbrauch; Mietverhältnis; Überschusserzielungsabsicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392).

    Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann, wenn er nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit die Wohnung auf Grund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1392).

    Zwar hat der Senat ein derartiges Indiz angenommen, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung innerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel bis zu fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1392).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

    Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann, wenn er nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit die Wohnung auf Grund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1392).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Die Entscheidung der Eltern für Barunterhalt (§ 1612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BFHE 190, 169, BStBl II 2000, 223, und IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 5. November 2002 (IX R 48/01, BFH/NV 2003, 253) bei einer verbilligten Vermietung im Rahmen des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG unter gewissen Voraussetzungen ein Beweisanzeichen gesehen, das gegen die Absicht spricht, auf Dauer Überschüsse zu erwirtschaften.
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Weil nach dem Erlass des Teilurteils zwei getrennte Verfahren vorhanden sind, wie wenn von vornherein zwei Klagen erhoben worden wären (vgl. dazu auch BGH-Urteil vom 12. Januar 1996 V ZR 246/94, NJW 1996, 1060, 1062, unter II. 4. b), darf der Senat, um einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, die Frage der Teilbarkeit nach dem rechtskräftigen Schlussurteil nicht mehr prüfen (vgl. dazu auch BGH-Urteil vom 10. Oktober 1991 III ZR 93/90, NJW 1992, 511, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Die Entscheidung der Eltern für Barunterhalt (§ 1612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BFHE 190, 169, BStBl II 2000, 223, und IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Weil nach dem Erlass des Teilurteils zwei getrennte Verfahren vorhanden sind, wie wenn von vornherein zwei Klagen erhoben worden wären (vgl. dazu auch BGH-Urteil vom 12. Januar 1996 V ZR 246/94, NJW 1996, 1060, 1062, unter II. 4. b), darf der Senat, um einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, die Frage der Teilbarkeit nach dem rechtskräftigen Schlussurteil nicht mehr prüfen (vgl. dazu auch BGH-Urteil vom 10. Oktober 1991 III ZR 93/90, NJW 1992, 511, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Mit diesem Urteil, das selbst ein Teilurteil nach § 98 FGO ist (vgl. Jauernig in 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Band 3, 2000, S. 311, 327), hat das FG für den Bundesfinanzhof (BFH) bindend den Rechtsstreit in zwei selbständige Verfahren getrennt (vgl. dazu Bundesgerichtshof --BGH-- Beschluss vom 18. Januar 1977 VI ZR 82/76, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1977, 1152; Musielak in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl. 2000, § 301 Rz. 14, m.w.N.) und über den ausgeurteilten Teil mit Rechtskraft entschieden.
  • FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96

    Wohnungsvermietung; unterhaltsberechtigtes Kind; Gestaltungsmissbrauch;

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
    Das Finanzgericht (FG) berücksichtigte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 433 veröffentlichten Teilurteil die hilfsweise geltend gemachte Steuerbegünstigung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 5 557 DM und wies die Klage im Übrigen als unbegründet zurück.
  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Der BFH hat ein solches Widerlegen etwa akzeptiert bei einer Veräußerung nach vier Jahren wegen Trennung der Eheleute (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 18/00, BFH/NV 2003, 749) oder einer Selbstnutzung aufgrund eingetretener schwerer Erkrankung des Ehegatten (BFH, Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1817/06

    Voraussetzungen der Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 S. 1

    Außerdem betont er - nach ausdrücklicher Rechtsprechungsänderung - zuletzt immer wieder, dass die Unterhaltszahlung einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich unterschiedliche Vorgänge seien, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (BFH, Urt. v. 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/ NV 2003, 611; BFH Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R18/00, BFH/ NV 2003, 749; BFH Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 58/00, BFH/ NV 2003, 750).
  • FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96

    Wohnungsvermietung; unterhaltsberechtigtes Kind; Gestaltungsmissbrauch;

    Revision eingelegt (Az. beim BFH: IX R 18/00).
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